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🇪🇺 Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass alle EU-Länder gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, die innerhalb der Union geschlossen wurden.
Die Weigerung, solche Ehen anzuerkennen, verletzt das Recht auf Freizügigkeit und das Recht auf Privatleben, so das Gericht.
Der Fall betraf ein gleichgeschlechtliches Paar aus Polen, das in Deutschland geheiratet hatte. Nach ihrem Umzug nach Polen versuchten sie, ihre Ehe dort registrieren zu lassen, wurden jedoch abgelehnt, da Polen gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennt. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass diese Weigerung gegen das EU-Recht verstößt.
Dieses Urteil verpflichtet die Länder nicht dazu, gleichgeschlechtliche Ehen nach ihren nationalen Gesetzen zuzulassen.
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sind in der gesamten EU verbindlich. Das Gericht forderte auch, dass Länder Ehepartnern aus Nicht-EU-Ländern Aufenthaltsrechte gewähren, selbst wenn das Land gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennt.
Gleichgeschlechtliche Ehen sind in 16 von 27 EU-Ländern legal.

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