Safemoon Strafsache: BESCHLUSS: Der Antrag der Bewährungsbehörde auf Verschiebung der Urteilsverkündung wird abgelehnt. Die Urteilsverkündung erfolgt am 31. Oktober, wie zuvor geplant. Der Termin zur Offenlegung des Vorberichts wird jedoch bis zum 10. September verschoben. Angeordnet von Richter Eric R. Komitee am 25.08.2025. (APJ) (Eingetragen: 25.08.2025)
604